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Administration / Verwaltung

Aufenthaltsgenehmigungen

Für die meisten Bürger der Europäischen Union ist der Personalausweis ausreichend. Ausländer mit einer anderen Staatsangehörigkeit benötigen möglicherweise einen Reisepass oder ein Visum.

Alle Informationen zu Visumanträgen für Belgien finden Sie auf der Website des Ausländerbüros des staatlichen öffentlichen Dienstes

Das Visum muss bei der belgischen Botschaft oder dem belgischen Konsulat des Landes, in dem Sie wohnen, beantragt werden.

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Belgien aufhalten möchten, müssen Sie sich auch an die Einwanderungsbehörde wenden.

Anmeldung bei der Gemeinde

Wenn Sie sich als Ausländer länger als drei Monate in Belgien aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Gemeinde Ihres Wohnsitzes melden, um sich im Melderegister eintragen zu lassen; dafür müssen Sie einen tatsächlichen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Sozialversicherungskasse

Belgien verfügt über ein sehr gut entwickeltes Sozialversicherungssystem, das auf dem Solidaritätsprinzip beruht. Es basiert auf der Zahlung von Sozialbeiträgen gemäß eines Berufseinkommens.

Ausländer können auch bestimmte Zulagen und Sozialhilfen in Anspruch nehmen. Sie können Ihre belgischen Sozialversicherungsansprüche über die Anwendung Coming2belgium einsehen. Diese Rechte variieren je nach Ihrer persönlichen Situation und insbesondere gemäß Ihrem Status (Angestellter, Selbständiger usw.) und Ihrer Staatsangehörigkeit. Belgien hat mit mehreren Ländern internationale Abkommen geschlossen. Prüfen Sie daher, ob dies bei Ihrem Herkunftsland der Fall ist.

> Weitere Informationen zu den administrativen Formalitäten für die Einreise und den Aufenthalt in Belgien

Das EU-Einwanderungsportal enthält auch nützliche Informationen für Nicht-EU-Bürger, die sich in einem EU-Land niederlassen möchten.

 

 

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